
AGB & Datenschutzerklärung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. Gegenstand des Vertrages und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen eines Auftraggebers („AG“) bei der GS Spezialeinheit Agrar e.U.. Durch die Annahme der Bestellung durch GS Spezialeinheit Agrar e.U. werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG haben keine Geltung, sofern sie von GS Spezialeinheit Agrar e.U. nicht schriftlich anerkannt werden. Eine Bezugnahme in der Annahme von GS Spezialeinheit Agrar e.U. auf Bestellungsunterlagen des AG bedeutet keine Anerkennung der kaufmännischen Bedingungen des AG. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage unter https://spezialeinheit-agrar.at/pages/datenschutzerklarung jederzeit zugänglich.
Vertragspartner ist
GS Spezialeinheit Agrar e.U.
Großinzersdorf 127
A-2225 Zistersdorf
Email: spezialeinheit.agrar@gmail.com
Steuernummer: 18 268/8010
Firmenbuchnummer: FN 602573m
2. Angebote/ Preisauskünfte
2.1 Angebote der GS Spezialeinheit Agrar e.U. gelten als freibleibend. Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung der GS Spezialeinheit Agrar e.U. weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind der GS Spezialeinheit Agrar e.U. unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
2.2. Die in Onlineshop, Internetseite, Social Media, Flyern u. dgl. der GS Spezialeinheit Agrar e.U. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sowie Preisauskünfte sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.3. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
3. Vertragsabschluss
Durch die schriftliche Annahme des Angebotes oder die tatsächliche Ausführung der Bestellung ist der Vertrag wirksam zustande gekommen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Preise
4.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in (Euro) pro Stück innerhalb Österreichs ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung und Verladung und gelten ab dem Firmenstandort der GS Spezialeinheit Agrar e.U. in Zistersdorf. Wenn im Zusammenhang mit der Versendung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der AG. Ist die Versendung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom AG gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
4.2. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Versendung erhöhen, so ist GS Spezialeinheit Agrar e.U. berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen GS Spezialeinheit Agrar e.U. behält sich vor, Irrtümer in Preislisten, Preisauskünften, Auftragsbestätigungen und Rechnungen unverzüglich nach Entdeckung richtig zu stellen.
6. Muster
6.1. Muster und Auswahlsendungen stellt GS Spezialeinheit Agrar e.U. nicht zur Verfügung.
7. Liefertermin / Lieferung
7.1. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten. Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen nur Rechtswirkungen, wenn sie schriftlich angegeben sind. Bei Überschreitung des Liefertermines / der Lieferfrist, hat der AG GS Spezialeinheit Agrar e.U. schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dadurch werden wir in Verzug gesetzt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der AG das Recht, GS Spezialeinheit Agrar e.U.schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen. Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der AG das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Trifft GS Spezialeinheit Agrar e.U. am Lieferverzug nicht zumindest Verschulden im Sinne grober Fahrlässigkeit und/oder den AG eine Mitschuld, entfällt ein Schadenersatzanspruch. Ist die Lieferung von der Bestellung nicht wesentlich abweichend und die Abweichung dem AG zumutbar, so sind wir berechtigt, entsprechende Abweichungen zu veranlassen, wenn dadurch die Lieferung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch GS Spezialeinheit Agrar e.U., spätestens bei Übergabe an einen Postpartner/Spediteur/Frachtführer als bewirkt.
7.2. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
7.3. Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe (Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im Übrigen unberührt lässt: Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden der GS Spezialeinheit Agrar e.U. eingetretene Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den AG, für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch maximal 5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu beanspruchen, der infolge nicht rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benützt werden kann, sofern dem AG ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.
7.4. Der Versand aller von GS Spezialeinheit Agrar e.U. gelieferten Produkte etc. erfolgt per Botendienst, Paketservice oder nach der Wahl des AG per Spedition auf Kosten und Gefahr des AG. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird nur über Wunsch des AG auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verlust während des Transportes oder Transportschäden ist die Haftung der GS Spezialeinheit Agrar e.U.auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Spediteur/Frachtführer beschränkt. Lieferungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Gefahr des AG auf Lager genommen und aufbewahrt. Wurde eine Lieferung fertig gestellt, wird der AG umgehend von GS Spezialeinheit Agrar e.U. per E-Mail oder telefonisch informiert.
7.5. GS Spezialeinheit Agrar e.U. ist berechtigt, Teil- oder Vorversendungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Versendung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 6 Monate nach Bestellung als abgerufen.
7.6. Ist eine spezielle Verpackung bei einer größeren Menge erwünscht, so muss dies gesondert schriftlich beim Vertragsabschluss vereinbart werden. Ohne gesonderte Vereinbarung werden die Textilien aus logistischen Gründen lose in Kartons gepackt. Dabei eventuell entstehende Falten stellen keinen Mangel oder Schaden dar.
7.7. Abweichungen Mehr- oder Minderlieferungen bis max. 10% der Gesamtauflage sowie sonstige im Rahmen der handelsüblichen Normen liegende Abweichungen an Qualität, Gewicht und Maßen gelten als vom AG genehmigt, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.
7.8. GS Spezialeinheit Agrar e.U. übernimmt keine Haftung, wenn der Auftraggeber/Kunde GS Spezialeinheit Agrar e.U. erworbene Produkte in ein Land außerhalb der Europäischen Union exportiert, für das GS Spezialeinheit Agrar e.U.nicht in der Lage ist, die erforderlichen Dokumente vorzulegen (Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Kanada, Afrika usw.).
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Der AG ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von einer Woche nach Lieferung in Textform gegenüber GS Spezialeinheit Agrar e.U.anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem AG möglich zu beschreiben. Es steht GS Spezialeinheit Agrar e.U. frei, Verbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 933 ABGB sechs Monate ab Lieferung der Ware beim AG. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Mangels, wenn dieser nicht erkennbar war, schriftlich anzuzeigen und GS Spezialeinheit Agrar e.U. schriftlich zu zugehen. Spätere Anzeigen werden nicht anerkannt. Mängel und Fehler eines Teiles der Lieferung berechtigen erst dann zur Preisminderung, wenn GS Spezialeinheit Agrar e.U. nicht innerhalb angemessener Frist (vgl. Pkt. 7) verbessert oder Ersatz leistet. Für im Rahmen der Gewährleistung nachgebesserte oder neuerbrachte Lieferungen gilt eine neue Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Für diese Ersatzlieferung endet die Gewährleistungsfrist jedoch spätestens 12 Monate nach der Durchführung der ursprünglichen Lieferung. Ist der nicht von Mängeln erfasste Teil der Lieferung verwendbar, kann der AG nur hinsichtlich des mangelhaften Teiles der Lieferung Ansprüche geltend machen. Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln können nur dann geltend gemacht werden, wenn GS Spezialeinheit Agrar e.U. an diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Jedenfalls ist die Pflicht zur Gewährleistung und Haftung sowohl dem Umfang wie auch der Höhe nach mit der allfälligen Haftung des Zulieferers der GS Spezialeinheit Agrar e.U. beschränkt, jedenfalls maximal bis zum Betrag gemäß Pkt. 8.3. Besondere Rückgriffsansprüche des AG nach § 933b ABGB werden einvernehmlich ausgeschlossen.
8.3. GS Spezialeinheit Agrar e.U. haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, maximal jedoch bis zum Betrag des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG sind ausgeschlossen.
9. Unterbrechung, Stornierung
9.1. GS Spezialeinheit Agrar e.U. behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Unterbrechung für eine Dauer von mehr als zwei Monaten hat GS Spezialeinheit Agrar e.U.die aus der über die Dauer von zwei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann von GS Spezialeinheit Agrar e.U. gefordert werden. Im Falle einer kürzeren Dauer und im Falle einer längeren Dauer für die während der ersten zwei Monate aufgelaufenen Kosten kann der AG keine Forderungen geltend machen.
9.2. GS Spezialeinheit Agrar e.U. behält sich vor, auch ohne Verschulden des AG ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der AG lediglich berechtigt, die Rückstellung bereits durchgeführten Dispositionen zu verlangen. An Stellen dessen kann GS Spezialeinheit Agrar e.U. die bereits erbrachten Teil- oder Vorversendungen durchführen und verrechnen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
10. Zahlungskonditionen
10.1. Grundsätzlich gilt die Zahlung über Vorkasse. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages wird mit dem Versand begonnen. Die Zahlung kann durch den AG mittels Kopie einer Überweisungsbestätigung belegt werden. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem GS Spezialeinheit Agrar e.U. über sie verfügen kann.
10.2. Für AG mit denen bereits eine gut funktionierende Geschäftsbeziehung besteht gelten 7 bzw. 14 Tage ohne Abzug. Eigenmächtige Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Darüber hinaus (z.B. 30 Tage) bedarf es einer schriftlichen Abmachung.
10.3. Zahlungen sind in bar oder spesenfrei (nur innerhalb der EU – Drittland SEPA) auf das Bankkonto:
1 Bank
IBAN: AT04 2011 1849 3872 5600
BIC: GIBAATWWXXX
zu leisten.
Wir können ohne Angabe von Gründen die Annahme von Bestellungen ablehnen, oder auf Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme bestehen.
10.5. Die Zahlungsfristen gelten ab Rechnungs- bzw. Warenerhalt. Ist der AG mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann GS Spezialeinheit Agrar e.U. unbeschadet ihrer sonstigen Rechte:
a) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern GS Spezialeinheit Agrar e.U. nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. Ab der dritten Mahnung wird der Außenstand zur Eintreibung einem Inkassounternehmen übergeben. In jedem Fall ist GS Spezialeinheit Agrar e.U. berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
10.6. GS Spezialeinheit Agrar e.U. behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
Der AG tritt hiermit an GS Spezialeinheit Agrar e.U. zur Sicherung von deren Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der AG ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der AG der GS Spezialeinheit Agrar e.U. die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für ihre Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der AG verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der GS Spezialeinheit Agrar e.U. hinzuweisen und GS Spezialeinheit Agrar e.U. unverzüglich zu verständigen.
11. Gerichtsstand und Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in (Bezirksgericht Gänserndorf), ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
12. Konsumentenschutz
Finden auf ein Geschäft Konsumentenschutzbestimmungen Anwendung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den Einschränkungen durch diese Gesetze.
13. Haftungsausschluss
13.1. GS Spezialeinheit Agrar e.U. haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen GS Spezialeinheit Agrar e.U., als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13.2. Für durch Verschulden der Vorlieferanten der GS Spezialeinheit Agrar e.U. verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) hat GS Spezialeinheit Agrar e.U.in keinem Falle einzustehen. GS Spezialeinheit Agrar e.U. verpflichtet sich jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten.
13.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware, die nicht mindestens 10% der gesamten Lieferung betreffen, berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
13.6. Es ist immer mit leichten Schwankungen von Einfärbung, Größe und Grammatur bei allen Textilien zu rechnen. Innerhalb der vom jeweiligen Hersteller klar definierten Toleranzen sind solche Schwankungen kein Reklamationsgrund. Es ist zu beachten, dass die Definition der Größen der Artikel unterschiedlich angelegt sein kann. Ein z.B. im Vergleich zu einem anderen Artikel oder Hersteller „zu kleines XL“ ist kein Reklamationsgrund. Verfärbungen, Veränderungen des Materials, Einlauf und andere Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Waschfehler entstanden sind, sind ebenfalls kein Reklamationsgrund.
13.7. Bei gewissen Druckverfahren wie z.B. Direct on Garment, Transferdruck und Siebdruck können Rückstände von Fixierungsmitteln bzw. Abdrücke der Pressen entstehen, die jedoch nach dem ersten empfohlenen Waschvorgang verschwinden und daher keinen Mangel oder Schaden darstellen.
13.8. GS Spezialeinheit Agrar e.U. haftet nicht für Web-Inhalte der Partnerseiten.
14. Geheimhaltung, Datenschutz
14.1. Der AG verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag von GS Spezialeinheit Agrar e.U. mitgeteilten oder den Gegenstand des Auftrages zur Kenntnis gelangenden Informationen, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind. Weiters verpflichtet sich der AG die von ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag über GS Spezialeinheit Agrar e.U. erarbeiteten Ergebnisse oder Teilergebnisse geheim zu halten und ausschließlich für die Erfüllung dieses Auftrages zu verwenden. Sollte sich der AG zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eines Dritten bedienen, so hat er diesen Dritten vertraglich zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
14.2. Gleiches gilt für GS Spezialeinheit Agrar e.U. oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, Informationen nach § 38 BankwesenG oder § 48a BörseG u. dgl., die dem AG im Zusammenhang mit dem Auftrag über GS Spezialeinheit Agrar e.U. zur Kenntnis gelangen. Der AG hat alle diese Informationen und Ergebnisse insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen, das Datengeheimnis nach § 15 DatenschutzG einzuhalten und seine damit befassten Mitarbeiter gleichfalls zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
14.3. Die Daten des AG (Firmenbuchdaten, Anschrift, E-mail, Telefon- und Faxnummer sowie andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, Standorte, Ansprechpersonen, bestellte Waren, Liefermengen) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden grundsätzlich nur zu Zwecken der Abwicklung des Vertrages, insbesondere zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet. Aus technischen Gründen kann es erforderlich sein, dass diese Daten auf einem Server einer anderen durch GS Spezialeinheit Agrar e.U. beauftragten Gesellschaft gespeichert werden. Der AG erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass GS Spezialeinheit Agrar e.U. die in diesem Punkt (Pkt 14.3) genannten Daten aus dem jeweiligen Geschäftsfall speichern und wo nötig an verschiedene Dienstleister und Partnerunternehmen, wie Produktionspartner und Lieferdienste weiterleitet, die uns bei der Bestellabwicklung und bei der Bereitstellung von Dienstleistungen unterstützen. Eine solche Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.
Weitere Erklärung zur Informationspflicht / Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
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Die dadurch bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.
Verschiedene Dienstleister oder Partnerunternehmen unterstützen uns bei der Bestellabwicklung, sowie das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware (Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG).
Zu diesem Zweck müssen wir die oben genannten Daten an diese weiterleiten. Diese Unternehmen sind ihrerseits verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Für die Auftragsdatenverarbeitung gelten besonders strenge datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere dürfen diese Unternehmen die Daten ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in unserem Auftrag nutzen.
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Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
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Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
GS Spezialeinheit Agrar e.U.
Großinzersdorf 127
A-2225 Zistersdorf | Österreich
Mail: spezialeinheit.agrar@gmail.com
15. Sonstiges
15.1. Der AG ist gegenüber GS Spezialeinheit Agrar e.U. nicht zur Aufrechnung berechtigt.
15.2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen verbindlich.
15.3. GS Spezialeinheit Agrar e.U. ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem AG auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Dem AG erwächst aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht.
Stand 27. Dezember 2023